RA Dr. Peter Hüttl

2. Vorsitzender EuroPA-C

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Augsburg, München und Salzburg begann Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Hüttl im Jahr 2001 seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Heberer und Kollegen in München und ist seither mit den juristischen Fragestellungen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen befasst. Die Kanzlei Dr. Heberer und Kollegen ist seit über 30 Jahren auf Rechtsfragen des Gesundheitswesens spezialisiert und gehört zu den namhaften und renommierten Rechtsanwaltskanzleien auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland. 

 

Aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Erfahrungen ist es ihm seit dem Jahr 2005 durch die Rechtsanwaltskammer München gestattet, sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bezeichnen. Aufgrund des ohnehin schon gegeben Schwerpunktes seiner Tätigkeit im Medizinrecht, komplettierte er seine Expertise auf dem Gebiet des Medizinrechts mit seiner Weiterbildung zum Fachanwalt für Medizinrecht 2006.

Bereits seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, ist Herr Dr. Peter Hüttl auf dem Gebiet der Fort- und Weiterbildung für Leitungserbringer im Gesundheitswesen tätig, wobei hier sowohl die Ärzteschaft also auch die Gesundheitsfachberufe im Zentrum seiner Tätigkeit stehen.

Stetiger Inhalt seiner Vortragsveranstaltungen, die er für ärztliche Berufsverbände, Kliniken, Arztpraxen und die Pharmaindustrie abhält, ist dabei die Frage nach der Delegation ärztlicher Leistungen an das nichtärztliche Personal. 

Seit der Beruf des Physician Assistant beginnt, in Deutschland Fuß zu fasst, hat er sich mit den damit einhergehenden juristischen Fragestellungen befasst und ist seither auf zahlreichen Veranstaltungen als juristischer Experte aufgetreten und Autor wissenschaftlicher Publikationen.

Im aktuellen Ranking der Zeitschrift Wirtschaftswoche wurde Herr Rechtsanwalts Dr. Hüttl im Rechtsgebiet Medizinrecht als „TOP Anwalt Medizinrecht“ für das Jahr 2019 ausgezeichnet.

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